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Wann kann ich Pyrotechnik der Kategorie P1 verwenden?

Der Kauf, Verkauf und die Verwendung von pyrotechnischen Vorrichtungen der Kategorie P1, die zum Zweck der Rettung von Menschen und Tieren sowie im Straßen-, Schienen-, See- und Luftverkehr und in der Binnenschifffahrt sowie in Theatern, Raketenmodellbau, Landwirtschaft und ähnlichen Tätigkeiten eingesetzt werden, ist ganzjährig juristischen Personen, Handwerkern und Vereinen gestattet, die beim Kauf verpflichtet sind, einen Nachweis über die Ausübung von Tätigkeiten, für die die Verwendung von pyrotechnischen Vorrichtungen bestimmt ist, oder einen Eigentumsnachweis für ein zu erwerbendes Wasserfahrzeug vorzulegen. Pyrotechnische Mittel der Kategorie P1.

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