Der Kauf, Verkauf und die Verwendung von pyrotechnischen Mitteln der Kategorie T1, die zum Zweck der Rettung von Menschen und Tieren sowie im Straßen-, Schienen-, See- und Luftverkehr und in der Binnenschifffahrt sowie in Theatern, Raketenmodellbau, Landwirtschaft und ähnlichen Tätigkeiten eingesetzt werden, ist ganzjährig juristischen Personen, Handwerkern und Vereinen gestattet, die beim Kauf einen Nachweis über die Ausübung von Tätigkeiten erbringen müssen, für die der Einsatz pyrotechnischer Mittel bestimmt ist.
Wann kann ich Pyrotechnik der Kategorie T1 verwenden?
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