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Wann kann ich Pyrotechnik der Kategorien F2 und F3 verwenden?

Die Verwendung zugelassener pyrotechnischer Geräte der Kategorien F2 und F3 ist Bürgern über 18 Jahren im Zeitraum vom 27. Dezember bis 1. Januar gestattet, mit Ausnahme von Böllern und Böllern der Kategorien F2 und F3 für den persönlichen Gebrauch.

Der Erwerb, der Verkauf und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2, F3, die zu Zwecken der Rettung von Menschen und Tieren sowie im Straßen-, Schienen-, See- und Luftverkehr und in der Binnenschifffahrt sowie in Theatern, im Raketenmodellbau, in der Landwirtschaft und ähnlichen Tätigkeiten eingesetzt werden, ist ganzjährig juristischen Personen, Handwerkern und Vereinen gestattet, die beim Kauf einen Nachweis über die Ausübung von Tätigkeiten erbringen müssen, für die der Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen bestimmt ist.

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