Pyrotechnische Mittel der Kategorie F1 sind pyrotechnische Mittel für Feuerwerkskörper, die ein sehr geringes Risiko und einen vernachlässigbaren Lärmpegel darstellen und zur Verwendung in geschlossenen Räumen bestimmt sind, einschließlich pyrotechnischer Mittel für Feuerwerkskörper, die zur Verwendung in Wohngebäuden bestimmt sind.
Pyrotechnische Mittel der Kategorie F2 sind pyrotechnische Mittel für Feuerwerkskörper, die ein geringes Risiko und einen geringen Geräuschpegel darstellen und für den Einsatz im Freien in begrenzten Räumen bestimmt sind.
Pyrotechnische Geräte der Kategorie F3 sind pyrotechnische Geräte für Feuerwerkskörper, die ein mittleres Risiko darstellen und für den Einsatz im Freien auf großen Freiflächen bestimmt sind und deren Geräuschpegel nicht gesundheitsschädlich ist.
Bei pyrotechnischen Geräten der Kategorie F4 handelt es sich um pyrotechnische Geräte für Feuerwerkskörper, die ein hohes Risiko darstellen und nur von Personen mit Fachkenntnissen verwendet werden dürfen (umgangssprachlich Geräte für den professionellen Einsatz genannt) und deren Geräuschpegel nicht gesundheitsgefährdend ist.
Pyrotechnische Mittel der Kategorie T1 sind pyrotechnische Mittel zur Verwendung auf Bühnen (pyrotechnische Mittel zur Verwendung in Theatern), die ein geringes Risiko darstellen.
Bei pyrotechnischen Geräten der Kategorie T2 handelt es sich um pyrotechnische Geräte zur Verwendung auf Bühnen (pyrotechnische Geräte zur Verwendung in Theatern), die ein hohes Risiko darstellen und nur von Personen mit Fachkenntnissen gehandhabt werden dürfen.
Pyrotechnische Geräte der Kategorie P1 sind sonstige pyrotechnische Geräte, die ein geringes Risiko darstellen, dazu zählen auch pyrotechnische Geräte, die fester Bestandteil der Ausrüstung von Schiffen für Rettungszwecke auf See sind und pyrotechnische Geräte, die in der Landwirtschaft, im Flugverkehr und bei ähnlichen Tätigkeiten eingesetzt werden und der Vogelvertreibung dienen.
Pyrotechnische Geräte der Kategorie P2 sind andere pyrotechnische Geräte, die ein hohes Risiko darstellen und nur von Personen mit Fachkenntnissen gehandhabt werden dürfen, zu denen auch Raketen zur Hagelabwehr zählen.