Pyrotechnische Mittel der Kategorie P1 dürfen in offenen Räumen und in geschlossenen Räumen sowie in Räumen, in denen sich eine große Anzahl von Bürgern versammelt, nur juristischen Personen und Gewerbetreibenden eingesetzt werden, die über eine Genehmigung des Ministeriums verfügen. Die auf der Rückseite jedes Produkts aufgedruckten Hinweise zum sicheren Umgang mit Pyrotechnik sind zu beachten.
Wo kann ich Pyrotechnik der Kategorie P1 einsetzen?
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